Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union.
Sie löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ab und erweitert den Anwendungsbereich erheblich.
Warum wurde NIS2 eingeführt?
Die erste NIS-Richtlinie hatte mehrere Schwachstellen:
- Uneinheitliche Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten
- Zu enger Anwendungsbereich — viele kritische Sektoren waren nicht erfasst
- Unzureichende Durchsetzung — fehlende Sanktionsmechanismen
- Mangelnde Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten
NIS2 adressiert diese Probleme mit strengeren Anforderungen, einem erweiterten Geltungsbereich und empfindlichen Bußgeldern.
Wen betrifft NIS2?
NIS2 unterscheidet zwischen zwei Kategorien:
Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities)
Unternehmen in Sektoren hoher Kritikalität:
- Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff)
- Verkehr (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
- Bankwesen und Finanzmarktinfrastruktur
- Gesundheitswesen
- Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Digitale Infrastruktur und IT-Dienste
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Wichtige Einrichtungen (Important Entities)
Unternehmen in weiteren kritischen Sektoren:
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Chemische Industrie
- Lebensmittelproduktion und -vertrieb
- Verarbeitendes Gewerbe (Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau, Kfz)
- Digitale Dienste (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
- Forschungseinrichtungen
Größenkriterien
In der Regel sind Unternehmen betroffen mit:
- Mindestens 50 Beschäftigten oder
- Mindestens 10 Mio. € Jahresumsatz
Bestimmte Sektoren (z. B. DNS-Diensteanbieter, TLD-Registries) fallen unabhängig von der Größe unter NIS2.
Die wichtigsten Pflichten
1. Risikomanagement (Art. 21)
Unternehmen müssen geeignete technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören:
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Aufrechterhaltung des Betriebs (Business Continuity)
- Sicherheit der Lieferkette
- Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Cyberhygiene und Schulungen
- Kryptographie und Verschlüsselung
- Personalsicherheit und Zugangskontrollen
- Multi-Faktor-Authentifizierung
2. Meldepflichten (Art. 23)
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen dem BSI gemeldet werden:
- Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
- Erstmeldung innerhalb von 72 Stunden
- Abschlussbericht innerhalb eines Monats
3. Verantwortung der Geschäftsleitung (Art. 20)
Die Geschäftsführung muss:
- Risikomanagementmaßnahmen billigen und deren Umsetzung überwachen
- An Cybersicherheitsschulungen teilnehmen
- Bei Pflichtverletzung persönlich haften
Umsetzung in Deutschland
Deutschland setzt NIS2 durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) um. Das Gesetz ändert unter anderem das BSI-Gesetz und führt neue Pflichten für rund 30.000 Unternehmen ein.
Bußgelder
Die Sanktionen sind erheblich:
- Wesentliche Einrichtungen: Bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
- Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Mio. € oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes
Nächste Schritte
- Betroffenheitsprüfung — Fallen Sie unter NIS2?
- Gap-Analyse — Wo stehen Sie aktuell?
- Maßnahmenplan — Welche Lücken müssen geschlossen werden?
- Umsetzung — Technische und organisatorische Maßnahmen implementieren
- Dokumentation — Alles rechtssicher dokumentieren
Mit NIS2Cockpit können Sie alle diese Schritte strukturiert und effizient durchführen.