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NIS2-Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € bei Verstößen

NIS2-Bußgelder im Überblick

Die NIS2-Richtlinie führt ein abgestuftes Sanktionssystem ein, das sich am Modell der DSGVO orientiert. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Kategorie des Unternehmens.

Bußgeldhöhen nach Kategorie

Wesentliche Einrichtungen

Für wesentliche Einrichtungen drohen Bußgelder von bis zu:

  • 10.000.000 € oder
  • 2% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres

Es gilt der jeweils höhere Betrag.

Wichtige Einrichtungen

Für wichtige Einrichtungen sind die Bußgelder etwas niedriger:

  • 7.000.000 € oder
  • 1,4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres

Auch hier gilt der jeweils höhere Betrag.

Welche Verstöße werden sanktioniert?

Bußgelder können verhängt werden bei:

Verstöße gegen Risikomanagement-Pflichten

  • Keine oder unzureichende Risikoanalyse
  • Fehlende Sicherheitsmaßnahmen
  • Keine Business-Continuity-Planung
  • Unzureichende Lieferkettensicherheit

Verstöße gegen Meldepflichten

  • Verspätete Frühwarnung (über 24 Stunden)
  • Verspätete Erstmeldung (über 72 Stunden)
  • Fehlender oder unvollständiger Abschlussbericht
  • Unterlassene Meldung

Verstöße gegen Registrierungspflichten

  • Keine Registrierung beim BSI als betroffene Einrichtung
  • Falsche oder unvollständige Angaben

Verstöße gegen Nachweispflichten

  • Fehlende Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen
  • Verweigerung der Mitwirkung bei Überprüfungen

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Ein besonders kritischer Aspekt von NIS2: Die Geschäftsleitung kann persönlich haftbar gemacht werden.

Haftungsumfang

  • Geschäftsführer müssen die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen billigen und überwachen
  • Bei Pflichtverletzung haften sie persönlich mit bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Die Haftung kann nicht auf die IT-Abteilung delegiert werden

Schulungspflicht

Die Geschäftsleitung muss regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Das Fehlen solcher Schulungen kann als Pflichtverletzung gewertet werden.

Wie werden Bußgelder berechnet?

Das BSI berücksichtigt bei der Berechnung mehrere Faktoren:

  1. Schwere des Verstoßes — Wie gravierend war die Pflichtverletzung?
  2. Dauer des Verstoßes — Wie lange bestand der Zustand?
  3. Vorsatz oder Fahrlässigkeit — War der Verstoß beabsichtigt?
  4. Ergriffene Maßnahmen — Welche Schritte wurden zur Schadensbegrenzung unternommen?
  5. Vorherige Verstöße — Gab es bereits frühere Pflichtverletzungen?
  6. Kooperation — Wie kooperativ war das Unternehmen mit den Behörden?

Vergleich mit der DSGVO

Kriterium NIS2 DSGVO
Max. Bußgeld 10 Mio. € / 2% Umsatz 20 Mio. € / 4% Umsatz
Pers. Haftung GF Ja Indirekt
Meldepflicht 24h Frühwarnung 72h Meldung
Aufsichtsbehörde BSI Datenschutzbehörden

So vermeiden Sie NIS2-Bußgelder

1. Compliance-Programm aufsetzen

Ein strukturiertes Compliance-Programm ist der beste Schutz. NIS2Cockpit bietet dafür alle notwendigen Werkzeuge.

2. Risikomanagement implementieren

Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch und dokumentieren Sie alle Maßnahmen lückenlos.

3. Meldeprozesse etablieren

Richten Sie klare Meldeketten ein, damit Sie die 24-Stunden-Frist einhalten können.

4. Geschäftsführung einbinden

Stellen Sie sicher, dass die Geschäftsleitung ihre Billigungspflicht wahrnimmt und an Schulungen teilnimmt.

5. Dokumentation pflegen

Lückenlose Dokumentation ist der beste Nachweis für Ihre Compliance-Bemühungen.

Mit NIS2Cockpit können Sie all diese Anforderungen systematisch umsetzen und dokumentieren.

Hinweis: Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information über die NIS2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Er stellt KEINE Rechtsberatung dar und kann eine individuelle anwaltliche Prüfung nicht ersetzen. Die Anwendung gesetzlicher Anforderungen auf Ihren konkreten Einzelfall haengt von Faktoren ab, die nur durch einen qualifizierten Fachanwalt für IT-Recht oder einen NIS2-Fachberater bewertet werden können.

Der Anbieter (NIS2Cockpit / Xantix Digital) uebernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der dargestellten Informationen und haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden. Es gelten die AGB, insbesondere §2 Absatz 3 und §10.

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